Hinweisgeberschutz
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei Ninkaplast GmbH
Der Gesetzgeber plant zum 01.01.2023 die EU Richtlinie 2019/1937 (Whistleblowing Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen und hieraus das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abzuleiten.
ninka hat deshalb ein Meldesystem für Compliance-Verstöße (Rechtsverstöße) eingerichtet. Compliance-Verstöße sind begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße. Darunter fallen z.B.
- Potenzielle Bestechungsdelikte
- Betrugsvergehen
- Kartellrechtsverstöße
- Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
- Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
- Wettbewerbsverstöße
- Diskriminierung oder Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften
- Verstöße gegen Arbeitsschutz, Umweltschutz- oder Arbeitszeitgesetze
- etc.
Mit unserem Meldesystem möchten wir Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern und externen Stakeholdern die Möglichkeit bieten, Rechts- oder Regelverstöße bekannt zu machen. Dafür haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet und einen Hinweisgeberschutz-Beauftragten benannt.
Hinweise können Sie an die E-Mail-Adresse: Hinweisgeber@ninka.com übermitteln. Das Postfach wird ausschließlich vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so ausführlich wie möglich und geben in der schriftlichen Meldung Ihren Namen an. Wir sichern Ihnen über diesen Weg absolute Vertraulichkeit zu. Ihre Daten bleiben im weiteren Verfahren anonym und werden nicht bekannt gegeben. Ihre Daten werden nur mit Ihrer schriftlicher Zustimmung im Verfahren publik gemacht.
Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte wird im Weiteren dann die notwendigen Schritte zur Klärung einleiten. Sie erhalten nach Eingang Ihres Hinweises eine Rückmeldung zur Kenntnisnahme und abschließend auch eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung.